
AW: Ebayverkäufer droht mit Strafanzeige
Nach deiner Schilderung hört es sich so an, als wenn ihr einen Aufhebungsvertrag geschlossen habt, was heißt, dass ihr den ursprünglich entstandenen Vertrag gemeinsam aufgelöst habt. Woraus sich ein Anspruch auf irgendwas ergeben könnte, fällt mir nichts ein.
Ich würde jetzt nur noch mal schauen, wie die Transaktion abgebrochen wurde. Normalerweise bedeutet das vorzeitige Beenden einer Auktion, dass trotzdem ein Vertrag zustande kommt, wenn nicht etwa Diebstahl oder Defekt vorliegt. Aber ich glaub es gibt auch eben diese Möglichkeit die Auktion nach normalem Ablauf gemeinsam aufzuheben.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.