
AW: Vertreiben eines Programms zur Automatisierung von Prozessen strafbar?
Am problematischsten ist die Pay per Click Sache. Das könnte Beihilfe zum Betrug sein, also strafrechtlich relevant.
Die Steuerung des Browsergames wird kein Betrug sein. Allerdings könnte man hier mit etwas Kreativität eine Strafbarkeit etwa wegen Beihilfe zur Datenveränderung annehmen. Zwar darf der Nutzer die Daten verändern, dies aber nur unter den vom Anbieter erlaubten Möglichkeiten (Browser). Nicht Programm X.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.