
AW: Rechnung online darstellen
Für wen soll die Rechnung sein? Meines Wissens muss man für Private keine Rechnung ausstellen, soweit es sich nicht um besondere Geschäfte handelt, die für die Einkommenssteuer relevant sind. Demnach wäre dann eine normale Onlinerechnung akzeptabel.
Für Unternehmen: Da hat sich an dem Erfordernis der digitalen Signatur was geändert. Die Anforderungen sind jetzt wohl geringer. Kann aber mehr auch nicht dazu sagen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.