
AW: Produktvorstellungen ohne Preis
In § 1 I Preisangabenverordnung (PAngV) heißt es
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
Nach dem ersten lesen halte ich eine reine Informationsseite, auf der keine Preise genannt werden, für nicht darunter fallend. Wenn sie von einem Unternehmen betrieben wird, das diese Produkte aber auch vertreibt, sollte man noch die UWG Normen durchschauen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.