Würden folgende Modifikationen/Ergänzungen dieses Beispiels die rechtliche Beurteilung ändern?
a) Angenommen, der Anbieter würde im Online-Verkaufsportal zum Artikel den Hinweis publizieren:
"Preis mit MwSt: Der angegebene Preis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn Sie Fragen zur ausgewiesenen Mehrwertsteuer haben, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer. Bei Verkäufen ins Ausland gelten die gesetzlichen Bestimmungen."
Könnte sich ein Privatkäufer im "mehrwertsteuerbefreiten Ausland" auf diese gesetzlichen Bestimmungen berufen, die vorsehen, dass ein Export von der Steuer befreit ist und in der Folge die Reduktion des Betrages auf den Wert "exkl. MwSt" (also € 100,--) verlangen?
b) Angenommen, der Anbieter würde dem Privatkäufer im "mehrwertsteuerbefreiten Ausland" zwecks Vorabinkasso eine Rechnung zustellen und darin den Betrag von € 119,-- nennen mit dem Zusatz
"Der Gesamtbetrag setzt sich aus Netto € 100,-- zuzüglich 19,00 % USt. = € 19,-- zusammen."
Könnte darauf der Käufer eine Reduktion der Summe auf total € 100,-- unter Streichung der Mehrwertsteuer verlangen, weil ja die Rechnung im Exportfall definitiv falsch ist?