Ich habe eine etwas skurile Fakt.
Eine ausländische europäische Ermittlungsbehörde ermittelt auf ungeklärte Art und Weise eine private Emailadresse eines deutschen in Deutschland und einem deutschen Emailprovider und Server.
Dies tat diese Behörde ohne richterlichen Beschluss und Einbindung der deutschen Behörden.
Es handelt sich um einen Bagatelldelikt. Auf diesen Emailaccount wurde der Deutsche wiederholt von der ausländischen Stelle belästigt, obwohl er dies untersagte.
Das Verfahren wurde beendet wegen Verjährung.
Welche Möglichkeiten hat der Deutsche nun gegen diese Behörden strafrechtlich in Deutschland vorzugehen?