
AW: Privat einen Online Shop eröffnen?
Ich denke es gibt die Möglichkeit seine Tätigkeit auszuprobieren und bei Erfolg nachträglich ein Gewerbe anzumelden. Der Zeitpunkt ist dann der, bei dem man mit der Tätigkeit angefangen hat. Es wird also rückdatiert. Finanzamt sollte dazu etwas sagen können; also ggf. Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen.
Bedenken solltest du aber, dass du wohl schon ohne Gewerbeanmeldung als Unternehmer im Sinne Widerrufsrecht, Belehrung, Informationspflicht, Gewährleistung, UWG gilst.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.