
AW: Zeitschrift frei verfügbar nach 70 Jahren?

Zitat von
Gruenderkreis
ich habe eine Frage zum Urheberrecht. Kann ich über eine amerikanische Zeitschrift, die 1940 bis 1945 erschien - auf dem Impressum steht der Herausgeber, die Stadt und das Datum 1940 - frei verfügen, da das amerikanische Urheberrecht sich auf eine Dauer von siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers erstreckt. Der Herausgeber starb im Jahr 1942.
Eine Rechtsberatung im Einzelfall - und das wäre es hier - ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.
Generell gilt: es ist das Urheberrecht des Landes anzuwenden, in dem veröffentlicht wird. Erfolgt die Veröffentlichung in Deutschland, dann gilt das deutsche UrhG.
Nach deutschem Recht ist ein geschütztes Werk im Regelfall am Ende des Jahres "gemeinfrei", in dem sich der Tod des Urhebers zum 70.mal jährt. (Einige Ausnahmebestimmungen spielen in einem Fall wie dem beschriebenen keine Rolle.)
Das US-Urheberrecht kennt teilweise eine Schutzfrist von 90 Jahren. Aber das wäre in einem Fall wie dem beschriebenen ohnehin nicht anzuwenden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.