Guten Tag,
wir (2 Studenten), planen gerade ein Web-Portal. Eine Mischung aus Blog und Zeitung. Aber ich will jetzt nicht mehr darrüber verraten.
Kurze Beschreibung meines Anliegens.
Die Benutzer unserer Webseite können Artikel schreiben und werden dafür wie folgt entlohnt:
Unser Portal finanziert sich durch Onlinewerbung. 25% der Werbeeinnahmen werden unter den Artikelschreibern aufgeteilt. Je nach dem wie viele Leser ein Artikel im Vormonat hatte, soviel Prozent bekommt er von den 25% der Werbeeinnahmen.
d.h. Wir setzen Google-Werbung auf unsere Seite und verteilen 25% unter den Artikelschreiben.
Die höhe der Werbeeinnahmen ist schwer anzuschätzen, da wir nicht wissen, wie unsere Seite ankommt. Es könnten nur 50 Cent sein, die zu verteilen sind, aber auch beträge jenseits eines durchschnittlichen Monatslohns.
Ist unser Vorhaben als Gewerbe anzumelden, obwohl wir das Geld eigentlich nur weiterverteilen?
Was ist die einfachste Form dieses Konzept rechtlich umzusetzen?
Ich danke schon im Voraus für die Informationen.
LG, Martin