Hallo, mich würde interessieren, wie hier Eure Meinungen, Erfahrungen und Kenntnisse zu folgendem Fall sind:
Käufer erwirbt bei einer Onlineersteigerung neuwertig beschriebene Ware , die neu das 20-fache kostet, für einen Schnäppchenpreis, und bezahlt gleich online per Überweisung. Die Artikelbeschreibung enthält kein Foto, aber die Beschreibung ist dem Käufer ausreichend und so exakt, dass er genau weiß, um welches Artikelmodell es sich handelt.
Am Tag darauf teilt der Verkäufer mit, dass er die Ware nicht liefern kann aufgrund fehlendem Foto in der AB und weil er keinen Internetzugang hatte, um das Angebot vor Ablauf zu beenden.
Käufer akzeptiert das nicht, sondern besteht auf die Ware und setzt dem Verkäufer eine 2-Wochen-Frist zur Lieferung. Der Käufer hat eher den Eindruck, dass der VK die ware verweigert, weil ihm der Auktionspreis zu niedrig war.
Die zwei Wochen vergehen, keine Ware kommt. Käufer reklamiert beim Verkäufer, besteht weiterhin auf Lieferung.
Verkäufer teilt dann dem Käufer in einem Link zu DHL eine Sendungsnummer mit für den Paketversand und teilt zudem mit, die Ware sei bereits "unterwegs" an ihn und kenntzeichnet die Ware als verschickt (laut Artikelbeschreibung ist versicherter Paketversand angegeben und vom Käufer auch so bezahlt worden). Die Sendungsnummer erweist sich aber als falsch, jedenfall kommt damit kein Sendungsbericht. Käufer reklamiert erneut.
Verkäufer beharrt auf seiner Angabe, die Ware an dem Tag X verschickt zu haben und er beharrt auf der Sendungsnummer, er habe sonst keine andere Nummer.
Käufer ruft ein paar Tage später , als immer noch keine Ware angekommen ist, bei DHL an. Im Telefonat mit DHL erweist sich die Nummer nicht als Paketnummer, sondern als eine Päckchennummer, jedoch sei - so der DHL-Mitarbeiter - der Päckchenschein vom Verkäufer an dem Tag seiner Online-Versandkosten-Bezahlung nicht ausgedruckt worden (!!) . Was heißt, dass es nicht stimmen kann, dass der VK bereits die Ware verschickt hat.
Käufer teilt diese Info von DHL dem VK mit. VK teilt danach am selben Tag (5 Tage nach der angeblichen Versendung ) erneut mit, dass er die Ware aber doch am Tag X verschickt habe, und er könne belegen, dass er über das Online-Auktionshaus den Päckchen-Versandaufkleber am Tag X ausgedruckt habe. Das würde auch in der Kaufabwicklung stehen mit Datum vom Tag X. Und er macht Anstalten, wie: "Ja haben Sie denn das Päckchen noch nicht bekommen, müsste schon längst da sein, vielleicht liegt es bei Ihrem Nachbarn, werde einen Nachforschungsauftrag abgeben und habe Ihnen heute das Geld zurück überwiesen, mit der Bitte um einen Transaktionsabbruch."
Käufer ruft dann am selben Tag noch einmal bei DHL an und erkundigt sich erneut nach der Päckchennummer, die er vom VK erhalten hat. Dort wird ihm mitgeteilt, dass der Verkäufer den Päckchenschein erst "heute" (also 5 Tage nach dem Tag X) ausgedruckt habe. Das ist bei DHL registriert.
Ich hoffe ich habe das verständlich gemacht.
Verkäufer täuscht also dem Käufer unter Angabe einer Päckchennummer, die gar keine Sendungsnummer ist für ein bezahltes DHL-Paket, vor, die Ware am Tag X bereits verschickt zu haben. Das erweist sich in der Anfrage bei DHL als falsch, denn der VK hat den Päckchenschein zwar online bezahlt, aber gar nicht ausgedruckt, daher kann das Päckchen mit der Ware gar nicht an den Käufer verschickt worden sein. Erst 5 Tage später, als der Käufer den Verkäufer zur Rede stellt, druckt der Verkäufer den Online-Frankierschein aus, beharrt aber immer noch darauf, dass er den Schein bereits am Tag X (5 Tage zurück) ausgedruckt und die Sendung am Tag X verschickt habe, und tut so, als sei das Päckchen unterwegs verloren gegangen, derweil hatte er es tatsächlich noch gar nicht abgeschickt. Gleichzeitig überweist er das Geld an den Käufer zurück.
Die Fragen, die sich hier stellen, sind nun folgende: Der Käufer möchte die Ware nach wie vor gern haben und besteht weiter auf deren Lieferung, aber wie bezahlt per versichertem Paketversand (nicht als Päckchen) .
Hat der Käufer nach wie vor das Recht auf die Ware, obwohl der VK dem Käufer das Geld inzwischen eigenmächtig ohne Kenntnis und Einwilligung vom Käufer zurück überwiesen hat? Denn der Käufer wollte ja gar nicht das Geld zurück, sondern er will nach wie vor die Ware haben.
Ist zudem der ganze Vorgang, wie der Verkäufer das bisher gemacht hat (mehrfach Vortäuschung falscher Tatsachen) Betrug - insoweit dass man Strafanzeige machen könnte?
danke im Voraus!