
AW: 14 Tägiges Rücktrittsfecht aus Abschluss eines Hosting Pakets
Wenn der Provider nicht weiß, dass du eine Privatperson bist, wird er dir auch kein Widerrufsrecht zugestehen.
Die Regelung, dass das Beginnen der Dienstleistung reicht, war glaub ich früher. Jetzt muss er vollständig erfüllt sein, § 312d III BGB.
Womöglich wird Wertersatz fällig.
Das Ganze ist übrigens ein äußerst interessantes Beispiel für Fernabsatzproblematiken. Du wurdest wahrscheinlich nicht richtig belehrt, was verschiedenes zur Folge hat. Allerdings wurdest du nur nicht richtig belehrt, weil du das selbst so veranlasst hast. Ist die Frage, in wie weit nun wer auf was berufen kann. Immerhin hat der Unternehmen nicht richtig geprüft. Aber das nur so am Rande.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.