
AW: Quellenangabe bei Online-Zitaten
Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen. Ein Zitat in einer wissenschaftlichen Arbeit hat einen ganz anderen Rang und Bedeutung als ein Zitat auf einer Verpackung die dem Marketing dient.
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Eine "Pressestimme" stammt in der Regel aus einer Zeitung, d. h. einem öffentlichen Werk. Die hier dargestellten Pressestimmen sind meist Auszüge aus Rezensionen, Kritiken etc. die sich auf das Produkt beziehen. Umfang und Zweck dürften den Zweck hier meist rechtfertigen. Der Hinweis auf den Urheber, Zeitung X, reicht da auch aus.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung