
AW: Subdomain und Webspace anbieten für kleine Gruppe (Gewerbepflicht) =
Hier ist es wohl sinnvoll das zuständige Finanzamt zu bemühen. Denn auf der einen Seite könnte man hier von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Auf der anderen Seite gibt es angeblich sowas wie "Liebhaberschaft", wo man zwar auch Einnahmen hat, aber nie auf einen Gewinn kommt und im Prinzip nur die Verwaltung belastet, was von einigen Finanzämtern auch nicht gern gesehen wird.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.