Hallo Forum.
Ich habe eine Frage bzgl. einer Internetseite.
Ich habe einem Kunden eine Internetseite erstellt.
Diese Seite enthält mein ******, meine php-Scripte, sowie einige Textpasagen aus meiner Feder und mein Bildmaterial auf das ich in meinen AGB's auch hinweise(Urheberecht).
Nun verhält es sich so, dass der Kunde die Internetseite einem neuen Pächter zur Verfügung stellt. (Derzeit ist der Kunde noch als Domaininhaber regestriert und die Seite liegt auch noch auf dem Server des Kunden. Die Internetadresse ist noch die Alte, aber die Unternehmung läuft auf einen anderen Namen - Logo verändert*.)
*Dieser hat bereits das Logo verändert(meine Datei modifiziert) und sich im Impressum als neuer Inhaber ausgegeben.
Ich bin an den neuen Pächter herangetreten und habe auf meine Urheberechte hingewiesen. Nach Ablauf der gesetzten Frist möchte ich den Fall an einen Anwalt weiterrechen.
Ich lese hier und da, dass man vielen im Vorfeld hätte schriftlich vereinbaren müssen.
Wie seht ihr das in diesem Fall.
Vielen Dank für euere Meinungen.