
AW: Übertragung von Nutzungsrechten nur schrifltich möglich??
Ich hab bisher einige Mal davon gelesen, konnte allerdings keine entsprechende Norm finden. Ich gehe im Moment davon aus, dass Nutzungsrechte sowohl ausdrücklich, als auch konkludent erteilt werden können und es kein Formerfordernis gibt.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.