
AW: Domain Recht mit Stadtnamen

Zitat von
Walter
Hallo,
mir ist klar, dass ich keine Namen wie z.B. Berlin.de (falls die Domain den frei wäre, registrieren darf).
Darf man schon, vor allem wenn man so heißt.
Es ist nur so, daß nach deutscher Rechtsprechung eine Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Land) den Vorrang hat. Wenn es also die Stadt Heidelberg gibt und Herrn Peter Heidelberg, dann hat die Stadt Heidelberg den Vorgriff auf die Domain heidelberg.de.
Ungeklärt ist meines Wissens übrigens, was passiert, wenn zwei Städte denselben Namen haben - was bei Neustadt ja z.B. nicht ganz unerheblich vorkommt...
[Wie würde es den aussehen, wenn die Domain ein allgemeiner Begriff (z.B. fraktion) + Stadtname lauten würde ? Die Domain aber auf eine Partei Seite weitergeleitet wird ?
Gut.
Für mich würde es nämlich danach aussehen, dass in der Stadt nur diese Partei aktiv ist ?
Das ist doch unerheblich. Wenn die Domain [url]www.spd-fraktion-neustadt.de[/url] auf die Seite der SPD (Kreisverband, Landesverband, was auch immer) weiterleitet, dann ist das allein Sache des Domaininhabers.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.