
AW: eRecht24 Disclaimer gegen Creative Commons

Zitat von
Seddy
Wen man eine Online-Bilder-Galerie erstellt
Wer ist "man"? Der Fotograf der Bilder?
kann man dann trotzdem die veröffentlichten Bilder unter die Creative Commons Lizenz stellen?
Wer ist "man"? Der Urheber (bzw. Rechteinhaber) kann seine Fotos unter CC Lizenz stellen. Ein Dritter kann das nicht, sofern er nicht vom Urheber ausdrücklich dazu ermächtigt wurde.
Steht der Abschnitt "Urheberrecht" des eRecht24 Disclaimer dann nicht im Widerspruch zur Creative Common Lizenz
Der Abschnitt "Urheberrecht" in dem Muster-Impressum macht nichts anderes als a) auf die sowieso vom Gesetz gegebene Rechtslage hinzuweisen, an der keiner etwas ändern kann, und b) enthält er einen Hinweis für Urheber/Rechteinhaber, die auf der Website widerrechtlich Material finden, an dem sie das Urheberrecht haben. Auch der ist im Prinzip überflüssig, denn auch was dort steht ist durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegeben.
und wenn ja, welche Lizenz gilt dann, oder wie kann man den Konflikt lösen?
Du konstruierst einen Konflikt, den es überhaupt nicht gibt.
Daß ein Urheber eines Fotos auf einer Website für sein Foto eine CC-Lizenz erteilt, hat überhaupt nichts mit dem Urheberhinweis im Muster-Impressum zu tun. Sind zwei völlig getrennte Baustellen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.