
AW: Verletzung Copyright hinsichtlich Bilder

Zitat von
diversity
1.) Wenn sich jemand jetzt diese Template runterläd und für seine eigenen Homepage verwendet, kann dieser dann wegen verletzung des Urheberrechts angeklagt werden?
Das ****** einer Website kann ausreichend "Schöpfungshöhe" haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Ob das so ist, kann man nur im konkreten Einzelfall zu beurteilen versuchen, im Streitfall entscheidet das Gericht.
Wenn das ****** urheberrechtlich geschützt sein sollte, kommt es wiederum darauf an, ob der Urheber/Rechteinhaber die nötigen Nutzungsrechte einräumt. Wenn solche Templates zum Download angeboten werden, wird das meistens vermutlich der Fall sein, ob der Rechtinhaber dafür Geld haben will oder nicht, muß man im Einzelfall halt gucken.
2.) Wenn ein Logo von einer Homepage Beispiel: [URL="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/f/f1/Starcraft2_logo.png"]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/f/f1/Starcraft2_logo.png[/URL]
Abgeändert wird zu: Beispiel: [URL="http://static.gamesports.net/starcraft/picdb/811.png"]http://static.gamesports.net/starcraft/picdb/811.png[/URL]
Wem unterliegt dann das Copyright bei der veränderten Version? Und muss das Urheberrecht abgegeben werden?
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Bild) darf man ohne Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers überhaupt nicht verändern und die veränderte Version anschließend veröffentlichen oder verbreiten. Für die Bearbeitung eines geschützten Werkes braucht man nämlich die Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers.
Vom urheberrechtlichen Aspekt abgesehen kann gerade ein Logo auch als Markenzeichen geschützt sein. Auch dann ist nicht nur der markenmäßige Gebrauch des Originals ohne Erlaubnis unzulässig, sondern auch der markenmäßige Gebrauch von zu ähnlichen Abwandlungen.
Beim verlinkten Beispiel würde ich ohne Zögern davon ausgehen, daß sowohl urheberrechtlich als auch ggf. markenrechtlich ein Plagiat vorliegt, das heißt die Veröffentlichung usw. unzulässig ist. Hat das Ding soviel Schöpfungshöhe, daß es urheberrechtlich geschützt ist? Da würde ich zu "ja" tendieren. Markenrechtlich ist keine Schöpfungshöhe nötig.
3.) Gibt es einen bestimmten Faktor ab wann das veränderte Objekt den Editor gehört? (Wieviele Dinge müssen verändert werden(Farbe, zusätliche Schrift), im Fall eines Logos.)
Wenn ein geschütztes Werk mit Zustimmung des Urhebers bearbeitet wird und ein neues Werk entsteht, dann wird im Regelfall eine Miturheberschaft am neuen Werk entstehen.
Zulässig ist die "freie Benutzung" eines geschützen Werkes, um ein eigenes neues Werk zu schaffen, daran hat der Urheber des "benutzten Werkes" keine Rechte. Das setzt aber immer voraus, daß der "eigenschöpferische Anteil" am neuen Werk den Anteil des genutzten Werkes deutlich übersteigt. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht, ggf. mit Hilfe von Gutachtern.
Es wird nicht wirklich klar, was gemeint ist.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.