
AW: Angebot erst zugesagt, dann abgesagt!
Dann bist du hier vielleicht falsch. Rechtsberatung dürfen wir hier nicht machen.
Meiner Meinung nach müsste man untersuchen, ob tatsächlich eine bindende Annahme erklärt wurde. Ich weiß nicht, wie es bei den Kleinanzeigen abläuft. Aber hier scheint ja nicht die Funktionalität von ebay genutzt worden zu sein, sondern eine einfache Textnachricht.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.