
AW: eBay-Art. f. 1,- € (Sofortkauf 3.000,- €) ersteigert, VK hat Ware vorher verkauft
Ich würd sagen der Verkäufer muss einen gleichwertigen Gegenstand beschaffen und dem Käufer geben. Ansonsten, unter Voraussetzungen - etwa Fristsetzung - wäre wohl auch Schadensersatz für den Deckungskauf möglich.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.