Hallo, unter Textern herrscht da nie Einigkeit. Eigentlich ist das Urheberrecht nicht übertragbar und erlischt nur mit dem Tod, selbst dann kann es nur vererbt werden. Es geht um folgende Klausel, die man bei Textbörsen oft findet und auch bei Kunden, für die Texte verfasst werden sollen:Darf man dann seine Texte auch nicht als Referenz verwenden bzw. sagen, dass man sie verfasst hat? Angeblich fällt eine Referenz dann auch unter das Nutzungsrecht. Worin besteht dann überhaupt noch das Urheberrecht? Die Folge ist nämlich, dass sich dann der Käufer des Textes als Urheber ausgeben kann..Mit Übersendung des Inhalts (z.B. eines Textes oder eines Videos) räumt der Freelancer dem Portal ein zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, beliebig übertragbares sowie ausschließliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Inhalt ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Speicherung, Nutzung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe oder sonstige Verwertung der Inhalte. Der Freelancer gewährt dem Portal das Recht, die übermittelten Inhalte zu diesem Zweck zu bearbeiten bzw. redaktionell zu ändern. Der Freelancer verzichtet auf sein Recht, als Urheber bezeichnet und genannt zu werden. Der Freelancer räumt dem Portal jedenfalls das Erstveröffentlichungsrecht hinsichtlich des übersandten Inhalts ein.
Sorry für den langen Text und Grüße!