
AW: Adressen von Prostituierten gesammelt auf Website anzeigen? Erlaubt?

Zitat von
GrünerKranich
Prinzipiell darf erstmal niemand die Adressen oder persönlich Daten anderer einfach so ohne deren Einverständnis veröffentlichen.
Prostituierte sind selbständige Unternehmer, und ihre "beruflichen Daten" sind keine persönlichen Daten und unterliegen insofern auch nicht den Vorschriften des BDSG.
Öffentlich zugängliche Geschäftsdaten von Unternehmern wie Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Beschreibung der Geschäftstätigkeit usw. darf man sammeln und veröffentlichen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.