Wenn jemand auf seinem Weblog (oder seiner Webseite, jedenfalls öffentlich) den Musikstil einer Band kritisiert, kann die Band verlangen, dass er den Post löscht? Ändert es etwas, wenn im Post steht, dass dieser nur die persönliche Meinung wiederspiegelt?
Soweit ich bis jetzt bei meiner Recherche gekommen bin, steht hier §185 StGB, also der Tatbestand einer Beleidigung der Meinungsfreiheit aus dem GG gegenüber. § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) sagt hier auch noch was über den Fall u.a. über "Tadelnde Urteile über [..] künstlerische Leistungen .." aus.
Eine vorsätzliche Beleidigung liegt auf jeden Fall nicht vor. Wir reden hier auch nicht von etwas wie "Die Musik ist total Sch*ße" oder so. Mehr etwas wie: "nee, die gehen echt gar nicht". Im Anschluss wird auch kurz kommentiert, was an der Musik nicht gefällt.
Anscheinend ist das meist eine Frage des Einzelfalls, das sehe ich auch ein. Dass eine geschäftliche Schädigung nachzuweisen wäre, kann ich mir nicht recht vorstellen, so stark wird der Blog nun wirklich nicht frequentiert.
Bin mir da etwas unsicher und würde mich über einen Rat freuen.