
AW: Wiederrufsbelehrung und AGB
Hallo xixi,
hier ist Rechtsberatung im Einzelfall leider verboten, dafür muss ein Anwalt konsultiert werden.
Aber der von dir gestellte Fall abstrakt betrachtet, wirft meiner Ansicht nach zwei Probleme auf:
Zum einen beginnt die Widerrufsfrist im Fernabsatz erst mit ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers in Textform (§355 III 1). Wenn keine Belehrung vorliegt, kann die Frist also auch noch nicht abgelaufen sein.
Sollte die Frist doch schon abgelaufen sein, wäre evtl. noch eine Anfechtung des Vertrages aufgrund eines Eigenschaftsirrtums möglich, wenn sich die bestellten Artikel tatsächlich derart von den auf der Homepage abgebildeten unterscheiden.
Gruß
Hendrik