
AW: Klage wegen Urheberrechtsverletzung
Etwas vereinfacht gesagt: Für die Website eines Unternehmens ist zivilrechtlich das Unternehmen und strafrechtlich der medienrechtlich Verantwortliche verantwortlich. (Ist ein solche nicht genannt, bleibt's letztlich an den Geschäftsführern des Unternehmens hängen, auch strafrechtlich.)
Wenn der Lehrling widerrechtlich geschütztes Kartenmaterial für die Unternehmenswebsite verwendet, haftet dafür das Unternehmen.
Ob sich das Unternehmen anschließend den Schaden vom Lehrling zurückholen kann, steht auf einem anderen Blatt. Ich tendiere zu: nein. Und zwar weil's ein Lehrling war.
Lehrlinge haften noch weniger für Schäden, die sie bei der Arbeit anrichten als andere Arbeitnehmer, eigentlich nur bei Vorsatz. Der Lehrling darf nicht allein arbeiten, es liegt in der Natur seines Status, daß er vom Lehrherren bei der Arbeit beaufsichtigt werden muß.
Einem Lehrling die medienrechtliche Verantwortung für eine Unternehmenswebsite zu überlassen, wird man als grob fahrlässig seitens des Unternehmens ansehen müssen, und insofern wird es das Unternehmen m.E. sehr schwer haben, hier den Lehrling in Regress nehmen zu können.
Volontäre ("Redaktions-Lehrlinge") dürfen übrigens laut allen 16 Landespressegesetzen in Deutschland nicht als verantwortliche Redakteure eines Printmediums eingesetzt werden... Auch das spricht dafür, daß es ein Lehrling nicht die geeignete Person als Veranwortlicher für eine Unternehmenswebsite ist, und insofern keine Regressangsprüche geltend gemacht werden können.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.