
AW: Widerrufsrecht, AGB... auf Produkt-Blog ?
Die AGB werden ja dann wichtig, wenn der Vertrag geschlossen wird (mal ganz grob gesagt). An irgendeiner Stelle müssen sie ja einbezogen werden, vor Vertragsschluss idR. Das muss man beachten.
Sicherlich ist es aber nicht verkehrt auf solche wichtigen Dinge auch von jeder Unterseite zu verlinken.
Für die Widerrufsbelehung gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.