Guten Tag,
folgendes Szenario: Jemand möchte einzelne Bilder von der Website eines Künstlers in einer Galerie auf seiner eigenen, nicht-kommerziellen Seite zusammenfassen, um die Bilder dann mit zusätzlichen Suchbegriffen zu versehen.
Das ist natürlich nicht ohne das Einverständnis des entsprechenden Künstlers erlaubt.
Was wäre nun aber, wenn die Bilder dazu nicht auf den Server der Galerie geladen werden, sondern lediglich von der externen Seite eingebunden werden? Oder, ebenfalls denkbar, wenn nur die Thumbnails der Bilder in der Galerie eingebettet werden, und dann aber mit Links auf die entsprechende Seite des Künstlers versehen sind (also explizit auf die Seite des Kunstwerkes, also als Deeplink).
Wäre dafür ebenfalls eine Genehmigung des Künstlers erforderlich?