
AW: Impressum - Adressangabe
Hallo!
"darf aus beruflichen Gründen"? Seit wann darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbieten, die private Anschrift zu veröffentlichen? Das wäre mir aber neu. Soetwas gibt es nur bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Aber auch da ist das kein Muss, sondern ein Kann. Ein Polizist darf z.B. das Polizeirevier als ladungsfähige Anschrift angeben. Ein Polizist darf aber sehr wohl eine Homepage erstellen und dort seine private Anschrift angeben.
Auch für ein privates Forum benötigt man ein (vollständiges) Impressum, denn ein Forum geht weit über das Familiäre hinaus. Wichtig ist auch die Kontaktmöglichkeit zum Forenbetreiber. Wie dieser aussieht ist egal.
Gruß, René