Hallo,
Fall:
X betreibt seit kurzem ein Kleingewerbe (Nebenerwerb) ohne Homepage oder dergelichen, bietet seine "Produkte" bisher nur auf verschiedenen Plattformen an.
X hat im Internet einige Onlineshops gefunden, die themenbezogene Dinge verkaufen (Haustieraccessoires). Nun möchte X die Onlineshops anfragen, ob diese Interesse hätten, die selbst hergestellten Produkte mit aufzunehmen.
Nun ist es ja so, dass man nicht einfach eine Email schreiben darf. Persönlich kann X dies nicht anbieten, da die Onlineshops deutschlandweit sind. Die Onlineshops haben alle ein Kontaktformular. X würde dort gerne eine Nachricht hinterlassen (um Erlaubnis bitten, eine Mail zuzusenden).
X hat 4 Seiten vorbereitet mit einer Tabelle der Produkten (Preise, Bilder etc.), die man als Anhang versenden könnte.
Nun findet man im Internet sehr viele Aussagen, die aber alle nicht zu deuten sind (nicht für X) (^_^)
Was wäre denn nun erlaubt? Darf X als Gewerbetreibender überhaupt etwas über das Kontaktformular schreiben?
Falls nicht, gäbe es für X überhaupt eine Möglichkeit, den Onlineshops ein "Angebot" zu machen?
Vielen Dank und liebe Grüße Schparky