Hi,
hätte gerne mal gewusst, ob man als Geschäftsführer einer GmbH eine Einzelunternehmung gründen darf, die genau den selben Geschäftsmittelpunkt hätte, wie die GmbH?
Ausgangssituation:
Geschäftsführer hält 100% der Anteile, ursprünglich waren es zwei Geschäftsführer, jeder hielt 50% der Anteile.lt. Geschäftsführeranstellungsvertrag hätte keiner der Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden der GmbH Konkurrenz machen dürfen. Diese Klausel würde für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Aussscheiden gelten.
1. Wenn der verbleibende Gesellschafter nun aber nicht ausscheidet, könnte doch diese Klausel ausser Kraft gesetzt sein, oder?
2. Wäre das dann steuerrechtlich i.O., oder würde man damit eine sog. Scheinfirma gründen?