Hallo,
ein Freund und ich möchten einen T-shirt Onlineshop erstellen mit eigenen ******s. Thematisch soll der Shop bekannte Figuren und ähnliches "veräppeln". Wir zeichnen unsere ******s selber aber die Figuren sind bekannt. (z.B. Alice im Wunderland Comicfigur von Disney).
Meine Frage ist jetzt, wenn wir eine Figur zeichnen, die ähnlich wie eine Geschmacksmustergeschützte Figur ist, ab wann greift das Markenrecht? Wie doll muss sich die Figur unterscheiden, damit wir keine Rechte verletzen?
Wir möchten zum Beispiel Alice im Wunderland auf unser T-shirt zeichnen, aber mit einer anderen Frisur oder einer Hose anstatt Kleid, so in der Art.
Viele Grüße und danke schon mal
-elmejor06