Hallo, folgendes Szenario hat sich ereignet, vielleicht kann mir einer helfen wie man vorgehen muss.
Ich habe im Jahre 2003 eine regionale Online-Community gegründet die sich erfolgreich entwickelt hat. Nach 2 Jahren haben wir ein Angebot bekommen, sich mit einer anderen Onlineplattform zu verbinden und die Inhalte gemeinsam auf einer Online-Plattform unter eigener neuer Domain anzubieten. Im Vertrag wurde geregelt, das bei beendigung des Vertragsverhältnisses, die bis dahin erworbenen Userdaten an uns übergeben werden, wir hatten keinen Zugriff auf Datenbanken. Wir haben uns darauf verlassen, das wir die Userdaten bekommen.
Die komplette Community stützt sich natürlich auf diese Daten. Nun hat es sich so ereignet und der Vertrag wurde gekündigt. Wir haben aber nie einen Auszug aus der Userdatenbank bekommen. Die gegenpartei hat sich geweigert und hat den Datenschutz vorgeschoben. Als wir nun wieder unser altes Portal reaktivieren wollten, standen wir bei 0. Hätten wir die Daten bekommen, wäre es ein leichtes gewesen die User durch E-Mail Aktionen auf unser altes/neues Portal aufmerksam zu machen.
Durch fehlende Seitenzugriffe engeht uns ein Gewinn, und erhöhter Aufwand für Marketingmaßnahmen erfordert übermäßige Investitionen um wieder auf uns aufmerksam zu machen.
Wie kann ich so etwas berechnen? Das gemeinsam betriebene Portal hatte ca. 4 Millionen Seitenzugriffe im Monat und ca. 5.000 angemeldete User. Wir haben nach 4 Monaten wieder ca. 1000 angemeldete User und 1.500.000 Seitenzugriffe im Monat. Was ist ein User Wert und kann man so etwas überhaupt vor Gericht geltend machen. Wie kann man ein Gericht davon überzeugen, das man tatsächlich einen Schaden hat, da er ja eigentlich immateriell ist.
Ein Ansatz und/oder Links zu ähnlichen Fällen wären sehr schön.