Hallo,
man kauft etwas in einem Forum und überweist den vereinbarten Preis (es sei gesagt, dass sich zivilrechtliche Schritte durchaus lohnen bei der Summe). Man erhält Feedback, dass das Geld angekommen sei und es wird der Versand bestätigt (Hermes - versichert).
Nun kommt nichts an und obwohl man nach einer Weile nochmal eine Nachricht erhält, die von einem Urlaub handelt und Lösung in Aussicht stellt, hat man das Gefühl, dass man übers Ohr gehauen wird, da danach noch einmal mehr als eine Woche vergeht, ohne jeglichen Kontakt oder ähnliches (Zeitraum von Kauf bis heute fast 1 Monat).
Nun habe ich diesem Forum und anderen schon entnehmen können, dass die 3-stufige Herangehensweise so aussehen würde:
Einschreiben mit Frist zur Warensendung (Aufforderung zur Vertragseinhaltung mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag)
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Einschreiben mit Frist zur Geldrücksendung, da man vom Verkauf zurücktritt
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Mahnbescheid/Abmahnung (+ evtl Strafanzeige) (spätestens hier wohl rechtlicher Beistand erforderlich)
Nun gibt es jedoch möglicherweise das Problem, dass man nur in Besitz eines Namens, Wohnorts und der Kontodaten ist (dank Facebook auch Arbeitsstelle). Die genaue Anschrift ist jedoch unbekannt.
=> Wie wäre hier die Herangehensweise, wenn es nicht möglich ist ein Einschreiben zu senden?
Direkt Strafanzeige zur Ermittlung der Adresse?
Anderwo habe ich schon von 1ct-Überweisungen mit entsprechendem Betreff gelesen, halte das jedoch für eine weniger gute Idee...
Vorschläge? Wäre sehr dankbar!
Weniger dankbar wäre ich über Hinweise, wie fahrlässig ein solches Verhalten gewesen wäre.