Angenommen auf meiner Homepage tituliere ich den grössten deutschen Fernsehsender als "RTL-Fäkaliensender".
Der Sender ist als GmbH eine juristische Person, kann ich diese überhaupt beleidigen von Rechts wegen?
Angenommen auf meiner Homepage tituliere ich den grössten deutschen Fernsehsender als "RTL-Fäkaliensender".
Der Sender ist als GmbH eine juristische Person, kann ich diese überhaupt beleidigen von Rechts wegen?
Unabhängig von der Beispielsbeleidigung: ja, das geht.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Hallo!
Beleidigen kann man jeden. Die Gruppe EAV macht das sogar ganz öffentlich und bezeichnet in einem ihrer Lieder Deutsche Privatsender als "Trottel-TV". Es kommt wohl dabei auf den Kontext an.
Gruß, René