
AW: Eigenes Impressum für Teil einer Domain (z.B. Shop)
M.E. würde er dann höchstens noch als "Teledienstleister" mit haften können. Er ist ja dann sozusagen der Provider für den Shopbetreiber. Und wenn er von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erhält, muß er die unverzüglich abstellen. Macht er das, hat er seine rechtlichen Pflichten damit erfüllt und haftet nicht für die fremden Inhalte.
Entscheidend auch: er darf sich die Inhalte des Shops nicht "zu eigen" machen. Denn sonst haftet er voll und ganz für die Inhalte mit.
Ich würde so eine Konstruktion nicht wählen und lieber sauber trennen - alles andere kann im Streitfall unnötigen Auslegungsbedarf verursachen und zu Stress führen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.