
AW: Kaufvertrag zustande gekommen?
Fraglich ist hier zunächst, ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Im Internet kommt die Bestellung nicht direkt durch das Absenden deiner Bestellung zustande, sondern in der Regel und ein weiteres Verhalten des Verkäufers. Dies ist in den meisten Fällen eine Auftragsbestätigung (nicht BESTELLbestätigung) des Verkäufers oder, zumindest wollen manche Händler dies, durch Lieferung. Dabei kommt es oft auf die einzelnen Umstände der Kommunikation an, vor allem, ob man objektiv annehmen konnte, dass ein Vertrag geschlossen werden sollte.
Ich würd mich freuen, wenn ich eine Antwort auf folgende Frage bekomme: hast du die Forensuche benutzt? Nach was hast du gesucht / warum hast du es nicht getan?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.