Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des Urheberrechts bei Büchern: Wenn ich Bücher auf einer Auktionsplattform oder einem Onlineshop verkaufen möchte, kann ich dann den Text auf dem Buchrücken oder die Inhaltsangabe auf dem Schutzumschlag (Innenseite) bzw. die Inhaltsangabe "Zum Buch" (ebenfalls im Buch) zur Produktbeschreibung nutzen? Problem ist, daß die Inhaltsangabe urheberrechtlich geschützt ist, ich jedoch als Händler nicht für jedes Buch eine eigene Angabe erstellen kann - es soll ja ein Verkaufsargument und keine Buchbesprechung sein. Wo gibt es eine Quelle, bei der ich weitere Informationen zu diesem Thema nachlesen kann?
Viele Grüße
Steffen