Guten Abend,
Person X schreibt eine wahrheitsgemäße persönliche Beurteilung über den Geschäftsinhaber Y, verwendet keine drastischen Worte, geht dafür aber sehr ins Detail, der Geschäftsinhaber Y fühlt sich persönlich angegriffen, behauptet es wären alles Lügen und zeigt Person X an.
Person X wird zur Vorladung eingeladen und erscheint ohne Anwalt und macht seine Aussage, er gibt nicht zu, wer die Beurteilung verfasst hat, allerdings gibt er zu, dass die Beurteilung absolut korrekt ist.
Person X bekommt innerhalb einer Woche ein Einschreiben vom Rechtsanwalt, in diesem Schreiben befindet sich nur der Grund der Anzeige, Anlagen wurden notiert, doch nicht beigelegt, so ruft Person X in der Kanzlei an und fragt wo sich die beigelegten Anlagen befinden.
Die Anlagen werden in einem weiteren Schreiben verschickt und treffen genau 5 Tage später ein, vermutlich zur Zeitschindung zum Vorteil des Rechtsanwalts.
Das größte Problem dabei ist, das Person X deswegen wahrscheinlich nicht die angegebene Frist einhalten kann.
In der Anlage befindet sich eine Unterlassungserklärung, in der dazu aufgefordert wird, es zu unterlassen, Behauptungen aufzustellen, aufstellen zu lassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Sollte es zur Zuwiderhandlung kommen, so wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 8100 Euro Person Y zu zahlen.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts das Maßgabe einer üblichen Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 berechnet einen Streitwert von 24.000€.
Person X braucht dringend Rat zum weiteren Vorgehen, er/sie ist zwischen 18 und 20 Jahre alt und Azubi, das Einkommen würde für solch eine Summe niemals ausreichen.
Soll Person X die Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und hat er somit zukünftig seine Ruhe, auch wenn sich in seiner Bewertung absolut keine Behauptungen befinden und die Bewertung wie geschrieben 100% wahrheitsgemäßg ist?
Liebe Grüße,