
AW: Verwendung von Promifotos
Bei der Veröffentlichung solcher Fotos ist nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Prominenten zu beachten, sondern auch die Frage nach dem Urheber des Fotos. Dieser darf entscheiden, ob und wie sein Foto genutzt wird.
Dem entsprechend können im Netz, gerade in speziell für diesen Zweck erstellte Communitys, Fotos auch zur Verfügung gestellt werden (kostenlos oder kostenpflichtig). Heikel dabei ist aber, ob derjenige, der das Foto zur Weitergabe eingestellt hat, tatsächlich auch dazu befugt war.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.