Hallo zusammen,
ich habe bei meiner Homepage drei Bilder von einer "simplen" Steinwand geladen. Genau diese Bilder sind auf der Plattform von aboutpixel zum Download angeboten, dort habe ich sie aber nicht runtergeladen. Jetzt kommt das SChreiben vom Anwalt, dass ich von seinem Mandanten das Urheberrecht verletzt hätte, weil sein Mandant diese Bilder auf den Server geladen hat, damit gilt sein Mandant als Urheber kraft Vermutungswirkung. Es sind jetzt wirklich keine Kunstbilder oder sonstiges. Diese Wand steht in jedem guten Baustoffhändler und kann dort jederzeit fotografiert werden. Deshalb hab ich mir auch nichts dabei gedacht dieses Bild zu nehmen. Der Anwalt will jetzt dass ich bis in 5 Tagen 2500 € bezahlen soll und gleichzeitung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Ich habe jetzt die Bilder wieder von meiner Homepage entfernt, allerdings bin ich der Meinung, dass wenn ich jetzt selbst das Bild aufnehme und es dann auf meine Homepage lade bin ich doch selbst der Urheber. Oder sehe ich das falsch. Ich dachte immer beim Urheberrecht geht es um einzigartige Dinge, Kunst, Marken die geschützt werden müssen.
Ist es denn tatsächlich so, dass wenn sein Mandant das Bild auf den Server lädt, er auch dann der Urheber ist, obwohl er evtl. das Foto gar nicht selbst gemacht hat???
Wie soll ich denn da jetzt weiter vorgehen? Ich bin nicht gewillt, den Betrag zu bezahlen und das so hinzunehmen.
Vielen Dank.
Gruß
Gundi