
AW: Impressum bei Kleingewerbe
Das Impressum braucht grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Nummer zu enthalten.
Wenn eine USt-Ident-Nummer vorhanden ist, muss diese angegeben werden. Das bestimmt §5 Abs. 1 Satz 6 TMG:
"in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer".
Eine Angabe über die Gewerbeanmeldung ist ebenfalls vollkommen unnötig. Wenn der Betreiber im Handelsregister eingetragen ist (z.B. GmbH, AG usw.), dann gehören die entsprechenden Angaben - Handelsregister-Nummer, Registergericht - ins Impressum. Juristische Personen müssen außerdem Rechtsform und Vertretungsberechtigte nennen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.