
AW: Wer hat Recht an den Bildern? Herr Mustermann oder Foren-Betreiber?
Durch die Anerkennung der Regeln hat Mustermann dem Forenbetreiber die Nutzung seiner Bilder in dem dort niedergeschriebenen Maß erlaubt, (§ 31 UrhG). In der Regel handelt es sich dabei um ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht, sodass mit Ausscheiden des Mitglieds Nutzungsrechte weiterhin beim Betreiber bleiben (scheint ja auch sinnvoll, denn sonst würde das Gefüge des Forums jedes Mal, wenn sich ein Mitglied verabschiedet und es so will, nachhaltig zerstört).
In den §§ 41ff. UrhG finden sich Regelungen zum Widerruf und Rückruf. Mir scheint aber nicht der Fall zu sein, dass hier etwas davon zutrifft.
Dass ein "Copyright"-Vermerk notwendig ist, mag ich mal anzweifeln. Aber jedenfalls ist er ja dadurch gegeben, dass der Autor des Betrags daneben steht.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.