Hallo Leute! In einer AGB zu einem Wettbewerb bin ich auf Folgendes gestossen:
Habe ich aufgrund dieser Klausel noch das Recht das Gesamtwerk zu veröffentlichen (z. B. auf youtube.com) oder darf dies dann nur mehr auf meiner Festplatte verstauben lassen bzw. es nur mehr privat vorführen?Der Teilnehmer überträgt den Auslobern das kostenlose und übertragbare Recht, den Kurzfilm öffentlich aufzuführen, durch Dritte aufführen zu lassen sowie auf Websites sowie Bildtonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Teilnehmer überträgt den Auslobern hiermit das exklusive und übertragbare Recht, den eingereichten Kurzfilm weltweit und zeitlich unbegrenzt im Internet zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie über weitere Medien der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu machen. Das Urheberrecht verbleibt beim Teilnehmer.