
AW: Firmenlogos und Bilder verwenden
Was Du darfst, kann Dir nur ein Anwalt sagen, denn das ist Rechtsberatung im Einzelfall.
Ganz generell:

Zitat von
webwoo
das Logo des jeweiligen Hotels auch verwenden
Eine geschützte Marke (dazu zählt auch das Logo) darf man markenmäßig nur mit Erlaubnis des Markeninhabers verwenden.
Ein Hotelführer verwendet meiner Ansicht nach ein Hotellogo nicht markenmäßig, wenn er es nur zur Illustration des Eintrags benutzt. Etwas andere wäre es m.E., wenn jemand einen Führer herausgibt "Die IBIS-Hotels dieser Welt" und das dick und fett mit dem IBIS-Logo garniert.
Wie steht es mit Fotos (beispielsweise von den Zimmern)?
Solange man die nötigen Nutzungsrechte an den Fotos hat, sehe ich da kein Problem. Das Hausrecht in einem Hotelzimmer hat der Gast, und der kann sein Zimmer selbstverständlich auch fotografieren. Und eine Veröffentlichung solcher Fotos beeinträchtigt nicht die Eigentumsrechte des Hotels.
Außerdem können auch Besucher Hotels auf meiner Seite eintragen und Bilder hochladen. Muss ich die Quellen der Bilder genau prüfen?
Für die Inhalte einer Website ist derjenige verantwortlich, der sie veröffentlicht.
Wer Telediensteanbieter ist, ist für fremde Inhalte erst dann verantwortlich, wenn er von ihrer Rechtswidrigkeit erfährt und dann nicht unverzüglich den rechtswidrigen Inhalt beseitigt.
Aber: auch ein Telediensteanbieter ist für fremde Inhalte sofort verantwortlich, wenn er sich diese "zu eigen macht".
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.