
AW: Als Gast in einem Forum gesperrt
Der Betreiber eines Forums kann sich aussuchen, wen er an seinem Forum teilnehmen lässt und wen nicht. (Erst wenn er einen Vertrag mit dem User hat, kann er den nicht mehr nach belieben ignorieren oder kündigen.)
Für die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Personenbildnissen gilt das "Recht am eigenen Bild" - einfach mal googlen.
Beleidigungen sind nie rechtens, hier hat der, der beleidigt wurde, einen Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schmerzensgeld, außerdem ist Beleidigung eine Straftat, genauso wie Verleumdung und üble Nachrede.
Allerdings ist nicht alles, das jemand als Beleidigung auffasst, auch im juristischen Sinne eine solche. (Dafür ist manches, das man eher nicht als Beleidigung auffassen würde, juristisch sehr wohl eine solche...)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.