
AW: Videoauschnitte verwenden für neues Werk

Zitat von
Plic
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Verwenden von Videoauschnitten:
Wenn jemand TV-Ausschnitte verwendet ist das soweit ich weiß erlaubt, wenn dadurch ein neues Werk entsteht.
Was ist aber die Bedingung an ein neues Werk?
Zulässig ist die "freie Benutzung" eines fremden geschützten Werkes, um ein eigenes neues Werk zu schaffen:
§ 24 UrhG Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für diese "freie Benutzung" ist, mal sehr vereinfacht gesagt, daß der eigenschöpferische Anteil am neuen Werk deutlich das genutzte fremde Werk übertrifft.
Ob und wann das der Fall ist, entscheidet im Streitfall das Gericht.ab.
Geändert von TomRohwer (24.08.2011 um 18:04 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.