Hallo zusammnen,
wenn man bei Ebay von einem Handler ein Fahrrad kauft, es aufbaut, dann ein Stück damit fährt und feststellt, das man damit nicht zurecht kommt, weil es a) zu klein ist b) das Vorderrad eiert, hat man dann noch das Recht, es zurück zu geben?
Der Händler möchte ohne das Fahrrad gesehen zu haben nur maximal 2/3 des Kaufpreises erstatten, da das Fahrrad ja "benutzt" wurde. Auch die Kosten für den Rückversand möchte er nicht bezahlen. Er setzt scheinbar auf Zeit, bis die Frist abgelaufen ist.
Was kann man dagagen tun?
Vielen Dank und viele Grüße