
AW: Was wenn eine Buchstabendreher Domain Sinn ergibt?

Zitat von
schlumpfgott
- einerseits besteht ein Buchstabendreher und damit die Verletzung einer eingetragenen Marke oder eines Namens
Ein Buchstabendreher führt nicht automatisch zu einer Markenrechtsverletzung, sondern in den meisten Fällen im Gegenteil zu keiner solchen.
Statt "Mercedes-Benz" im Geschäftsverkehr beim Verkauf von Autoteilen "Mercedes-Bezn" zu verwenden wird vermutlich als Markenrechtsverletzung angesehen werden.
Statt "Nutella" "Tunella" für eine Dessous-Serie zu benutzen mit Sicherheit nicht.
"Ekel" steht zu "Keel" in keinerlei Zusammenhang, zumal "Ekel" ein Wort der deutschen Sprache ist, das mit "Keel" nichts zu tun hat.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.