
AW: Abgemaht wegen Urheberrechtsverletzung wegen einem Satz!?
Zwischen
(...)Internetinhalte größtenteils 1:1 in Wortlaut und Textstruktur von einem Ihrer Mandanten übernommen habe(...)
und
(...)Tatsache ist das ich wohl einen ! Satz aus dem Internet habe ...der Stand aber bis gestern auch noch bei zig anderen auf der Website! Von einer größtenteils 1:1 Übernahme kann hier wohl nicht wirklich die Rede sein.
besteht jedenfalls eine erhebliche Diskrepanz.
Wenn die Abmahnung offensichtlich unberechtigt ist, übergibt man sie einem Rechtsanwalt, der erledigt den Rest. Und er berät einen auch gleich, ob die Abmahnung vielleicht nicht doch berechtigt ist.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.