Hallo! Ich hätte mal eine Frage bezüglich folgender fiktiver Situation:
Nehmen wir mal an, ein Seitenbetreiber wird häufig durch Spam (z.B. via EMail-Adresse des Impressums) belästigt.
Um das zu ändern, hat er sich überlegt, eine Textseite zwischen den Link zum Impressum und der Impressumsseite zu schalten.
Auf dieser dazwischengeschalteten Seite, befindet sich ein Link zum eigentlichen Impressum. Um diesen Link sozusagen freizuschalten, muss der Betrachter jedoch zunächst zustimmen, dass er die Daten des Impressums nicht dazu verwendet, Spam Mails zu verschicken.
Das Impressum ist also durch 2 Klicks zu erreichen (Impressums-Link und der Bedingungslink).
Ist es also erlaubt, eine "Bedingungsseite" zwischen die Homepage und das Impressum zu stellen und hat man dadurch überhaupt einen Nutzen (z.B. bessere Haftbarmachung von Spam-Verschickern)?